Pflegeberatung bei nestwärme

Verpflichtende Beratungseinsätze  

Die Pflege eines pflegebedürftigen Kindes wird oft unterschätzt. Wissen über Pflegetechniken und Möglichkeiten zur Entlastung sind hierbei notwendig und hilfreich. Deshalb ist eine entsprechende Beratung bei Pflegebedürftigkeit vom Gesetzgeber vorgesehen.

Pflegebedürftige, die zu Hause ohne Hilfe eines Pflegedienstes gepflegt werden und Pflegegeld erhalten, müssen demnach nach § 37 Absatz 3 SGB XI in regelmäßigen Abständen eine Beratung zur Pflege durch einen Pflegedienst durchführen lassen.

Der (verpflichtende) Beratungseinsatz nach §37.3 wird oft auch als „Beratungseinsatz“, „Beratungsbesuch“ oder „Pflichtberatung“ bezeichnet.

Der Beratungsbesuch ist bei Pflegegrad 2 und 3 alle 6 Monate und bei Pflegegrad 4 und 5 alle 3 Monate verpflichtend. Bei Pflegegrad 1 kann ein Beratungsbesuch freiwillig bis zu zwei Mal im Jahr in Anspruch genommen werden Die Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 wird von den Pflegekassen vorgeschrieben und finanziert.

Inhalt des Beratungseinsatzes

  • Überblick der vorhandenen Hilfsmittel ggf. weitere Empfehlung & Beratung
  • Infos über zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten
  • Beratung zu der individuellen Pflegesituation
  • bei Veränderung des Pflegezustandes, ggf. Hilfestellungen bei Anträgen bei Verschlimmerung
  • Infos zur Verbesserung/Anpassung des Wohnumfeldes
  • Beratungen bzgl. prophylaktischer Maßnahmen

Der Beratungsbesuch findet bei euch zu Hause statt und wird von geschulten und erfahrenen Pflegefachkräften unseres ambulanten Kinderkrankenpflegedienstes durchgeführt.

Freiwillige Beratungseinsätze

Bei besonderen oder umfangreichen Fragestellungen zur Pflegesituation kann eine individuelle Beratung/ Schulung in Anspruch genommen werden um zum Beispiel zielgerichtet und praxisnah einzelne Pflegetätigkeiten zu vertiefen. Die individuelle Beratung ist eine freiwillige Beratung, die von der Pflegekasse bei bestehendem Pflegegrad finanziert wird.

Inhalte der individuellen Beratung

  • zielgerichtete Beratung zu individuellen Pflegeproblemen
  • Unterweisung in spezielle Pflegetätigkeiten
  • fachliche Einschätzung des individuellen Beratungsbedarfs

Die individuelle Beratung findet in der Regel bei euch zu Hause statt und wird von entsprechend Qualifizierten Pflegefachkräften unseres ambulanten Kinderkrankenpflegedienstes durchgeführt.

Die Termine zur Pflegeberatung mit nestwärme sind immer geprägt von fachlicher Kompetenz, Empathie und einer über das Gespräch hinausgehende Hilfe bei offenen Fragen. Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben.

Robin Knippel-Schneider

Kontakt

Ihr möchtet einen Termin für einen Beratungsbesuch vereinbaren oder habt Fragen dazu?
Wir sind gerne für euch da.

Yvonne Stumm

Yvonne Stumm

Koordinatorin Ambulantes Kinderhospiz

  • Ambulante Kinderintensivpflege

    Unsere Kinderkrankenpflege berücksichtigt die Bedürfnisse der Familien. Ambulanter Kindekrankenpflegedienst, Pflegeberatung, Pflegeanleitung.
  • Bundesweite Lotsenfunktion

    Wir beraten Eltern pflegebedürftiger Kinder und zeigen Unterstützungsmöglichkeiten auf. Beratung zu Anträgen, Leistungen, Ansprüchen, Netzwerke.
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    Landesweite Beratungsstelle für Eltern pflegebedürftiger Kinder. Beratung zu Anträgen, Leistungen, Alltagsorganisation, Selbsthilfe, Netzwerke, Ansprechpersonen.