Deinen Nachlass sinnvoll einsetzen

Sinnvoll vererben – Zukunft gestalten  

Sich mit dem eigenen Tod zu beschäftigen, kann Ängste und Trauer hervorrufen. Viele Menschen möchten nach ihrem Ableben etwas hinterlassen, Spuren legen, eine bessere Zukunft für nachkommende Generationen gestalten.

Eine gute Möglichkeit dazu bietet die Nachlassspende. Indem du deinen  Nachlass teilweise oder vollständig spendest, schenkst du beeinträchtigten Kindern und deren Familien eine bessere, inklusivere und solidarischere Zukunft. Du hilfst Kindern, die lebensverkürzend erkrankt sind und stärkst die Kinderhospizarbeit. Der Tod gehört zum Leben dazu, doch es liegt an uns, wie wir das Leben gestalten. Und das betrifft nicht nur unser eigenes Dasein, sondern auch das Leben derjenigen, die unseres Schutzes und unserer Fürsorge besonders bedürfen.

Deine Erbschaftsspende ermöglicht es dir, dein soziales Engagement auch über den Tod hinaus wirksam sein zu lassen.


So kannst du nestwärme in deinem Testament bedenken

ERBE: Wenn du nestwärme als Vollerben einsetzen möchtest, bekommen wir den gesamten Nachlass zugesprochen. Wir kümmern wir uns um alle bürokratischen Angelegenheiten und deine persönlichen Wünsche.

MITERBE: Du kannst nestwärme auch als Miterben neben weiteren Erb:innen benennen. In deinem Testament legst du fest, wer welchen Anteil erhalten soll.

VERMÄCHTNIS: Mit einem Vermächtnis kannst du nestwärme einen bestimmten Teil deines Vermögens zusprechen. Das kann z. B. ein konkreter Geldbetrag, eine Immobilie, ein Grundstück, ein Kunstobjekt oder eine Lebensversicherung sein.

Wir sind für dich da

Du möchtest nestwärme in deinem Testament bedenken und damit einen gesellschaftlichen Mehrwert schaffen?

Wir nehmen uns Zeit für Fragen und mit Hilfe unserer Expert:innen aus dem Bereich Erbrecht, Familienrecht und auch Stiftungsrecht unterstützen wir bei der individuellen Gestaltung deines Nachlasses.

Trierer Forum für Vorsorge, Erbrecht & Nachlass­gestaltung

Mit dem Forum am 12. und 13. April 2024 in den Räumen der Europäischen Kunstakademie haben wir einen Grundstein für alle relevanten Fragestellungen rund um dieses Thema gelegt.

Durch die Veranstaltung konnten wir unser Netzwerk an Experten weiter ausbauen und festigen, was uns die Möglichkeit gibt, bei entsprechenden Anfragen auf diese Expertise zurückzugreifen und dadurch umfassend zu beraten.

Wenn du nicht an der Veranstaltung teilnehmen konntest, nestwärme persönlich kennenlernen möchtest oder aber generell Fragen rund um das Thema Vorsorge, Erbrecht und Nachlassgestaltung hast, kontaktiere uns gerne.

Deine Ansprechspersonen


Wissenswertes zum Thema Testament und Nachlass

Was passiert, wenn ich kein Testament hinterlasse?

Sofern kein Testament vorliegt gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge. So kann es dazu kommen, dass das Erbe nicht diejenigen erreicht, die Sie gerne bedenken möchten. Falls es keinen Erben gibt, fällt Ihr Besitz dem Staat zu.

Für wen kommt ein Testament in Betracht?

Jeder Mensch der das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann ein Testament anfertigen. Sinnvoll ist das nicht nur für vermögende Menschen, sondern für alle Menschen, die ihr Erbe regeln möchten. Ein Erbe erfordert keine Vermögens-Untergrenze und ist nicht auf Geld oder Wertpapiere begrenzt, sondern schließt alle Sachgegenstände, Immobilien etc. ein.

Zu welchem Zeitpunkt sollte ich ein Testament machen?

Das ist eine sehr persönliche Entscheidung. Es gibt viele Gründe, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Der Familienstand ändert sich, Kinder oder Enkelkinder kommen hinzu, du erreichst ein bestimmtes Alter, gehst in den Ruhestand oder bekommst eine schwerwiegende medizinische Diagnose. Unabhängig von solchen konkreten Anlässen, kann ein Testament jedoch zu jedem Zeitpunkt angefertigt und beliebig oft revidiert oder geändert werden.

Wie erstelle ich ein Testament?

Das gesamte Testament muss eigenhändig handschriftlich erfolgen und mit Unterschrift sowie Ort und Datum versehen sein. Es kann an jedem beliebigen Ort aufbewahrt werden: Zum Beispiel zu Hause, in einem Bankschließfach oder bei einem Nachlassgericht.

Wenn du deine letztwillige Verfügung bei einem Amtsgericht hinterlegst, informiert das Amtsgericht das Standesamt deines Geburtsortes. Dort wird ein entsprechender Vermerk in die Personenstandskartei aufgenommen.

Im Falle des Todes informiert nun das Standesamt deines Wohnortes das Standesamt des Geburtsortes. Von dort aus wird aufgrund des Vermerks in der Kartei das Amtsgericht informiert, das die letztwillige Verfügung aufbewahrt. Das Nachlassgericht eröffnet die letztwillige Verfügung.

Was kann ich vererben?

Du kannst generell alles vererben, was für dich einen materiellen oder emotionalen Wert hat. Dazu gehören neben Barvermögen, Lebensversicherungen und Wertpapieren etwa Immobilien, Kunst und andere Wertgegenstände. Auch Tiere gehören zum Nachlass.

Entfällt bei einer Testamentsspende die Erbschaftssteuer?

Ja, eine gemeinnützige Organisation wie nestwärme ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Darüber hinaus gibt es für natürliche Personen sogenannte Freibeträge.

  • Kondolenzspenden

    Im Trauerfall für nestwärme spenden und damit ein zukunftsweisendes Zeichen setzen. Danke für deine Kondolenzspende.
  • Fördermitgliedschaft

    Mit deiner Mitgliedschaft trägst du dazu bei, unsere Angebote für Familien mit schwerstkranken Kindern weiterzuführen und auszubauen. Danke.
  • Engagement

    Bei nestwärme kannst du dich individuell engagieren, wie es für dich passt – ob spontan oder regelmäßig, vor Ort oder von Zuhause aus.